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SWI 5, Mai 2006, Seite 227

Die Schnittstelle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs in einer mehrgliedrigen Lieferkette - EMAG und die Folgen

INTRA-COMMUNITY CHAIN TRANSACTIONS - THE EMAG CASE AND ITS CONSEQUENCES

Reinhold Beiser und Verena Hörtnagl

The ECJ decides in case C-245/04, EMAG Handel Eder OHG, concerning intra-community chain transactions. The dispatch or transport can be ascribed to only one of the supplies which alone will be exempted from tax under the first paragraph of Article 28c (A) (a) of the Sixth Directive. This interpretation holds good, regardless of which taxable person has the right to dispose of the goods during dispatch or transport of the goods.

I. Der Ausgangsfall

Der Rechtssache "EMAG" liegt folgender Ausgangsfall zu Grunde:

Ein Rotterdamer Großhändler R liefert zu Weltmarktpreisen in den Jahren 1996 und 1997 Buntmetalle an einen Klagenfurter Zwischenhändler K. K liefert an verschiedene österreichische Firmen als Endabnehmer, darunter die EMAG. Die Lieferkette kann also wie folgt skizziert werden:

K hat jeweils eine Spedition beauftragt, die Waren (Buntmetalle) bei R abzuholen und an Kunden in Österreich, darunter die EMAG, auszuliefern.

Die Lieferung von R an K ist als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vereinbart, abgerechnet und erklärt worden. K hat einen innergemeinschaftlichen Erwerb erklärt und die darauf entfallende 20%ige österreichische USt als Vorsteuer nach § 12 österreichisches UStG 1994 ...

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