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Grenzüberschreitende Erbschaften im Verhältnis zwischen Österreich und Deutschland
Österreich und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, welches bei einem in Österreich oder Deutschland ansässigen Erblasser Doppelbesteuerungen von Erbschaften regelmäßig vermeidet. Das DBA geht sogar soweit, dass dann, wenn einer der beiden Staaten aufgrund nationalen Rechts keine Erbschaftsteuer erhebt, der andere Staat dennoch zur Freistellung verpflichtet ist. Zu denken ist dabei insbesondere an den Fall eines in Österreich ansässigen Erblassers mit endbesteuertem Kapitalvermögen i. S. des § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschaftsteuergesetz, der dieses Vermögen an einen in Österreich oder sogar an einen in Deutschland ansässigen Erben überträgt. Holthaus (IWB Nr. 21 vom , 1035 ff., Fach 5, Gruppe 2, Österreich, 649 ff.) weist allerdings darauf hin, dass in dem Sonderfall, dass ein deutscher Staatsbürger innerhalb von 5 Jahren nach seinem Wegzug verstirbt und der Erbe einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, es trotz des DBA zu einer doppelten Besteuerung kommen kann. Nach den Ausführungen von Holthaus hat Deutschland derzeit mit keinem anderen Staat vergleichbare Einschränkungen der nationalen Erbschaftsteuerberechtigung vereinbart. Ein steuerl...