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SWI 5, Mai 2006, Seite 236

EuGH: Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit durch unterschiedliche steuerliche Behandlung von Aktienrückkäufen durch in- und ausländische Aktionäre

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-265/04, Bouanich, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Aktienrückkäufen bei gebietsansässigen und bei gebietsfremden Aktionären mit den Bestimmungen des EG-Vertrages über die Kapitalverkehrsfreiheit im Einklang steht. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

S. 237Das schwedische Recht unterscheidet zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Aktionären bei der Besteuerung der Auszahlungen an den Aktionär beim Rückkauf von Aktien zum Zweck der Einziehung. Im Fall gebietsansässiger Aktionäre wird der Aktienrückkauf als Veräußerungsgewinn besteuert, und es besteht ein Recht auf Abzug der Anschaffungskosten der zurückgekauften Aktien. Der sich daraus ergebende Veräußerungsgewinn wird mit einem Steuersatz von 30 % besteuert. Im Fall von nicht in Schweden ansässigen Aktionären gilt der Rückkauf jedoch als Dividendenausschüttung, die nicht zum Abzug der Anschaffungskosten der betreffenden Aktien berechtigt.

Die schwedische Aktiengesellschaft Förvaltnings AB Ratos kaufte im Rahmen einer Herabsetzung ihres Gesellschaftskapitals von Frau Bouanich, die in Frankreich wohnt, Aktien für einen Betrag von etwa SEK...

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