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EuGH: Mehrwertsteuerliche Behandlung der Vermittlung von Tageseltern
In seinem Urteil vom , Rs. C-415/04, Stichting Kinderopvang Enschede, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Vermittlung von Tageseltern eine mehrwertsteuerbefreite Tätigkeit ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde:
Die Stichting Kinderopvang Enschede (im Folgenden kurz "Stiftung") ist eine Einrichtung ohne Gewinnerzielungszweck, welche die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern durchführt und für Schulkinder eine Betreuung außerhalb der Schulstunden anbietet. Sie führt ferner eine Kartei von Tageseltern, die Kinder bei sich zu Hause betreuen. Die Tageseltern können auf Kosten der Stiftung eine Ausbildung erhalten. Eltern, die sich für die Betreuung ihres Kindes bei einem Tageselternteil entscheiden, werden von der Stiftung mit Tageseltern in Kontakt gebracht, die in ihrer Kartei verzeichnet sind und so weit wie möglich ihren Wünschen entsprechen. Sodann dient die Stiftung als Vermittlerin für den Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen den Eltern des Kindes und den Tageseltern. Die Stiftung haftet nicht für Schäden, die aus der Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. Sie garantiert auch nicht dafür, dass die Tageseltern die Betr...