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EDV-Dienstleistungen eines deutschen Subauftragnehmers
(BMF) - Hat eine inländische GmbH mit dem Unternehmensgegenstand „EDV-Dienstleistungen und Beratung" den Auftrag eines österreichischen Kunden übernommen, seine kaufmännischen Prozesse auf IAS umzustellen, die notwendigen Umstellungsmaßnahmen im verwendeten EDV-System festzulegen sowie die Umstellungsmaßnahmen zu implementieren und zu testen, und führt sie diesen Auftrag durch Beiziehung eines in Deutschland ansässigen selbstständigen EDV- und Unternehmensberaters aus (der hierzu in Österreich eine Gewerbeberechtigung für Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik beantragen wird), dann unterliegen die von der inländischen GmbH an den deutschen EDV-Spezialisten gezahlten Vergütungen keinem Steuerabzug gem. § 99 EStG. Es kann im gegebenen Zusammenhang dahingestellt bleiben, ob die Auftragserfüllung durch den deutschen EDV-Experten wesentliche Elemente einer kaufmännischen oder technischen Beratung einschließt; selbst wenn dies der Fall sein sollte, trifft die inländische GmbH keine Haftungsverpflichtung. Denn bedient sich der deutsche EDV-Experte bei seiner Auftragserfüllung keiner inländischen Betriebstätte, steht Artikel 7 bzw. 14 des DBA-Deutschland ei...