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Beteiligung einer österreichischen Privatstiftung an einer deutschen GmbH
Ist eine österreichische Privatstiftung an einer deutschen GmbH beteiligt, dann unterliegt sie nach inländischem Recht mit Gewinnausschüttungen der deutschen Gesellschaft der Körperschaftsbesteuerung, wenn sie auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens eine abkommensrechtliche Herabsetzung der deutschen Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmt (§ 13 Abs. 2 KStG). Die Ratio dieser Bestimmung liegt darin, dass ausländische Staaten nicht auf Grund eines Doppelbesteuerungabkommens zur Aufgabe ihrer Besteuerungsrechte genötigt werden sollten, wenn die Dividenden in Österreich sodann ohnedies von der Besteuerung freigestellt werden.
Eine österreichische Privatstiftung fällt kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den Begriff „Gesellschaft" im Sinn des Art. 3 Abs. 1 lit. e des DBA-Deutschland. Deutschland ist daher auf Grund des Abkommens verpflichtet, sein Besteuerungsrecht auf 5 % einzuschränken. Dies vermag aber nicht zu bewirken, dass diesfalls auf der Grundlage des Abkommens (Art. 23 Abs. 2 lit. c DBA-Deutschland) in Österreich Steuerfreiheit zu gewähren ist. Denn die abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung für dividendenempfangende österreichische „Gesellschaften" steht unter...