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Schenkungsweise Wertpapierübertragung durch den in Italien lebenden Vater an seine in Österreich lebende Tochter
Erhalten in Österreich lebende Personen Wertpapiervermögen von ihren im In- oder Ausland lebenden Familienangehörigen geschenkt, so unterliegen solche Vorgänge der österreichischen Schenkungssteuer.
Ist der Geschenkgeber im Ausland ansässig, dann könnte durch dieses Besteuerungskonzept eine Doppelbesteuerung eintreten, die aber dann entweder durch ein Doppelbesteuerungsabkommen oder durch eine Maßnahme nach § 48 BAO auf österreichischer Seite wieder beseitigt wird; denn es wird diesfalls regelmäßig das primäre Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Geschenkgebers von Wertpapiervermögen anerkannt. Entlastungsmaßnahmen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (sei es durch ein DBA oder durch eine Maßnahme nach § 48 BAO) werden allerdings nur im Verhältnis zu Staaten ergriffen, die Schenkungsvorgänge einer Besteuerung unterziehen. Denn es kann keine Rechtfertigung dafür erkannt werden, durch ein Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung oder durch eine auf § 48 BAO gestützte Maßnahme eine völlige Steuerfreistellung für Wertpapierübertragungen herbeizuführen. Es erscheint aus Gleichbehandlungserwägungen nicht vertretbar, in Österreich S. 52lebende Personen zu besteuern, wenn der geschenkge...