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SWI 2, Februar 2004, Seite 90

EuGH: Nichtsteuerbarkeit von Unternehmensübertragungen und 6. MwSt-RL

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-497/01 Zita Modes Sàrl hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob es Voraussetzung für die in Art. 5 Abs. 8 der 6. MwSt-RL vorgesehene Nichtsteuerbarkeit von Gesamtvermögens- bzw. Teilvermögensübertragungen ist, dass der Erwerber des Vermögens die Geschäftstätigkeit des Übertragenden fortsetzt.

Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde: Die Klägerin veräußerte ihren in Luxemburg befindlichen Geschäftsbetrieb eines Konfektionsbekleidungsgeschäftes an die Firma Milady, die eine Parfümerie betreibt. In der Rechnung über den Verkauf des Geschäftsbetriebes wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da Luxemburg von der in Art. 5 Abs. 8 der 6. MwSt-RL vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Übertragung eines Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens, die entgeltlich oder unentgeltlich oder durch Einbringung in eine Gesellschaft erfolgt, so zu behandeln, als ob keine Lieferung von Gegenständen vorläge. Die luxemburgischen Steuerbehörde war allerdings der Ansicht, dass die Regelung über die Nichtsteuerbarkeit von Vermögensübertragungen in Ermangelung der Fortführung der Geschäftstätigkeit des Übertragenden nicht anwendb...

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