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Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Am hat die Europäische Kommission den lang erwarteten Richtlinienvorschlag zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften vorgelegt. Damit wird nach Schaffung der SE (Societas Europeae) die Möglichkeit für grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse ausgeweitet. Maul/Teichmann/Wenz (BB 2003, 2633 ff.) geben zunächst einen Überblick über diesen Richtlinienvorschlag und stellen in der Folge die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu dem aus dem Jahr 1985 stammenden Richtlinienvorschlag dar. Nunmehr soll zum einen die grenzüberschreitende Verschmelzung nicht nur Aktiengesellschaften, sondern auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung offen stehen und zum anderen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer eingeschränkt werden. Fragen der steuerlichen Behandlung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung sind im Richtlinienvorschlag vom nicht angesprochen, da diese bereits in der am erlassenen steuerlichen Fusionsrichtlinie geregelt sind. Die Autoren gehen aber auch auf diese steuerlichen Fragen vor dem Hintergrund des am vorgelegten Vorschlages zur Änderung der Fusionsrichtlinie ein.