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Grundriss des österreichischen Baurechts
Oppel

Grundriss des österreichischen Baurechts

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5564-2

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Grundriss des österreichischen Baurechts (1. Auflage)

S. 704. Raumplanung

4.1. Geschichtliche Entwicklung

Die Raumplanung entwickelte sich zunächst auf der Ebene der Gemeinden im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechtes. Die Gemeinden entwickelten „Regulierungspläne“ und zögerlich - zunächst nur sehr wenige Gemeinden - auch „Generalregulierungspläne“. Die Erlassung von Regulierungsplänen erfolgte dabei oft anlassfallbezogen „dem tatsächlichen Bedürfnis entsprechend“ für einzelne Straßenzüge. Nach Sitte bestand ein Problem darin, dass als „tatsächliches Bedürfnis“ oft nur das private Ansuchen um Grundabteilung oder um Baubewilligung betrachtet wurde. Derartige Ansuchen wurden idR erst gestellt, wenn die betreffenden Bodenflächen vollkommen baureif waren. „Generalregulierungspläne“ - dh Pläne, die die Entwicklung (zumindest) des Baulandes in der Gemeinde insgesamt umfassen - fehlten zunächst weitgehend. In inhaltlicher Hinsicht blieben diese Regulierungspläne und Generalregulierungspläne weit hinter den heutigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen zurück und waren weitgehend darauf beschränkt, über Baufluchtlinien ausreichend breite Straßen zu gewährleisten und gegebenenfalls noch die Gebäudehöhe - mitunter über die Limitierung der Anzahl der Ge...

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