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Grundriss des österreichischen Baurechts
Oppel

Grundriss des österreichischen Baurechts

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5564-2

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Grundriss des österreichischen Baurechts (1. Auflage)

S. 45510. Exkurs: Informationsfreiheit

10.1. Einleitung

10.1.1. Warum das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis des Baurechts Bedeutung hat

Das österreichische Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist mit in Kraft getreten. Rund 3 Monate später sind - abgesehen von vereinzelten „Vorreitern“ - die ersten Beschwerdefälle nach dem IFG beim Verwaltungsgericht Wien und wohl auch bei den anderen Landesverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach dem Träger der staatlichen Verwaltung, an den das Informationsbegehren gerichtet wird. Wird eine Dienststelle des Bundes um Informationserteilung ersucht, so ist das Bundesverwaltungsgericht für Beschwerden zuständig. Wird eine Dienststelle des Landes oder der Gemeinde um Informationserteilung ersucht, so ist das Landesverwaltungsgericht, dem die Dienststelle zugehörig ist, zuständig. Die Aufteilung der Zuständigkeiten soll hier nicht weiter vertieft werden. Es möge genügen, dass sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch alle neun Landesverwaltungsgerichte für Beschwerden nach dem IFG zuständig sind.

Aus den praktischen Fällen, die ua an den Verfasser herangetragen wurden, hat der Verfasser folgende für das Baurecht bedeutsame Wahrnehmung gema...

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