Grundriss des österreichischen Baurechts
1. Aufl. 2026
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S. 4378. Bauauftragsverfahren
8.1. Zweck und Übersicht
Der Zweck des Bauauftragsverfahrens besteht regelmäßig darin, einen Vollstreckungstitel zu schaffen, damit die Behörde den baurechtskonformen Zustand in einem Vollstreckungsverfahren durchsetzen kann. In der Regel erfolgt diese Durchsetzung durch eine Ersatzvornahme. Bestimmte Aufträge können jedoch auch eine Durchsetzung mittels Zwangsstrafen erfordern.
Beispiel Instandsetzung: Der Eigentümer lässt sein Gebäude verfallen. Die Behörde trägt mittels Bauauftrags bestimmte Instandsetzungsmaßnahmen wie zB die Erneuerung des schadhaften Verputzes auf. Kommt der Gebäudeeigentümer dem Bauauftrag nicht nach, so kann die Behörde - im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz - einem Professionisten den Auftrag erteilen, den schadhaften Verputz zu erneuern, und dem Gebäudeeigentümer den Ersatz der Kosten dieser Maßnahmen vorschreiben.
Beispiel Kurzzeitvermietung: Ein Wohnungseigentümer in Wien verwendet seine Wohnung widmungswidrig zur gewerbsmäßigen Kurzzeitvermietung. Die Behörde trägt dem Wohnungseigentümer mittels Bauauftrags auf, die widmungswidrige Nutzung der Wohnung zur Kurzzeitvermietung unverzüglich ab Rechtskraft des Bauauftrags z...