Suchen Kontrast Hilfe
Grundriss des österreichischen Baurechts
Oppel

Grundriss des österreichischen Baurechts

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5564-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Grundriss des österreichischen Baurechts (1. Auflage)

S. 1065. Nachbarrechte

5.1. Allgemeines

5.1.1. Zivilrechtliche Abwehransprüche

Nachbarrechtliche Abwehransprüche sind zunächst im allgemeinen Zivilrecht verankert. Verletzt ein Bauherr durch seine Bauführung oder durch das errichtete Bauwerk Rechte seines Nachbarn, insb das Eigentumsrecht des Nachbarn, so kann sich der Nachbar dagegen insb durch Klage beim Zivilgericht zur Wehr setzen.

Diese zivilrechtlichen Abwehransprüche stellen auch heute noch in weiten Bereichen die Rechtsschutzmöglichkeit des Nachbarn dar. Die Einräumung eines subjektiv-öffentlichen Nachbarrechtes stellt somit keine notwendige Voraussetzung dafür dar, dass ein Nachbar gegen Eingriffe in seine Rechtssphäre rechtlich vorgehen kann.

Vorweg soll ein kurzer Überblick über wichtige Fallgruppen geboten werden, die grundsätzlich kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht darstellen und bei denen es daher bei einem etwaigen zivilrechtlichen Abwehranspruch bleibt:

1. Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Nachbarn durch die Bauführung: Die Ausführung des Bauvorhabens ist regelmäßig nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens. Folglich sehen die Bauordnungen auch kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Unterbleiben von Gefäh...

Daten werden geladen...