Grundriss des österreichischen Baurechts
1. Aufl. 2026
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S. 2636. Baubewilligungs- und Bauanzeigeverfahren
6.1. Baubewilligungsverfahren
6.1.1. „Klassisches“ Baubewilligungsverfahren
6.1.1.1. „Klassischer“ Ablauf
Der „klassische“ Ablauf des Baubewilligungsverfahrens - wie er etwa vor dem Jahr 1900 regelmäßig anzutreffen war und mit entsprechenden Weiterentwicklungen auch heute noch nachwirkt - hat sich im groben Überblick etwa wie folgt weiterentwickelt:
6.1.1.1.1. Einreichunterlagen
Zunächst war ein Antrag mit entsprechend ausgearbeiteten Einreichplänen erforderlich. Für die Erstellung der Einreichpläne galten detaillierte inhaltliche Anforderungen, welche dem Grunde nach bis heute erhalten geblieben sind. So bestanden etwa detaillierte Regelungen über die zu verwendenden Maßstäbe, die farbliche Darstellung, die erforderlichen Planinhalte etc. Die Pläne waren im Allgemeinen in zweifacher oder - wie zB in Wien - in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Die Anforderungen waren zum Teil uneinheitlich. So hat zB Abel im Jahr 1893 dargelegt, dass sich für die farbliche Darstellung noch kein einheitliches System ausgebildet hat.
Aus der Sicht des Verfassers ist hervorzuheben, dass Bestimmungen, wonach die Einreichpläne von einem befugten Planverfasser aus...