Grundriss des österreichischen Baurechts
1. Aufl. 2026
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S. 4087. Bautechnik
7.1. Historische Entwicklung
Im 19. und 20. Jahrhundert war die Rechtsentwicklung im bautechnischen Bereich dadurch gekennzeichnet, dass immer detailliertere technische Bestimmungen in die einzelnen Bauordnungen Eingang fanden und dadurch im bautechnischen Bereich eine immer größere Rechtszersplitterung auftrat.
Krzizek hielt dazu im Dezember 1973 fest:
„Bei einem Vergleich der älteren mit den neueren BO zeigt sich, daß die technischen Vorschriften immer zahlreicher und immer differenzierter werden. (...)“
Der Bedarf, wenigstens die bautechnischen Bestimmungen zu vereinheitlichen, wurde immer größer. Die Bemühungen zu einer Vereinheitlichung sind aber zunächst gescheitert.
Im Dezember 1975 schrieb Krzizek im Vorwort zum 3. Band seines Systems:
„Leider ist es mir und Gleichgesinnten bisher noch nicht gelungen, eine Vereinheitlichung zumindest der technischen Bestimmungen des Baurechtes zu erreichen. Dies ist umso weniger einzusehen, als sich diese Bestimmungen im wesentlichen mit physikalischen und medizinischen Belangen beschäftigen, die in ganz Österreich die gleichen sind.“
Ein wohl entscheidender Anstoß für eine Vereinheitlichung der bautechnischen Bestimmungen kam aus der...