Grundriss des österreichischen Baurechts
1. Aufl. 2026
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S. 503. Wesentliche Inhalte des Baurechts
3.1. Allgemeines
Die beiden zentralen Themen des Baurechts sind
Was gebaut werden darf sowie
Wo es gebaut werden darf.
Aus der Frage, was gebaut werden darf, ergibt sich die Frage, was überhaupt ein Bauwerk ist. Geht es nicht um ein Bauwerk, so ist das Baurecht allenfalls am Rande betroffen. So bedeutet etwa das Erfordernis, bestimmte Teile eines Baugrundstückes gärtnerisch auszugestalten, im Wesentlichen, dass diese Teile mit gewissen Ausnahmen wie notwendige Wege und dgl nicht bebaut werden dürfen. Besteht die baurechtliche Bestimmung, dass Einfriedungen den freien Durchblick nicht verhindern dürfen, so bezieht sich das Baurecht nur auf das Bauwerk der Einfriedung. Eine blickdichte Hecke mag zwar auch den freien Durchblick verhindern, fällt aber nicht in den Anwendungsbereich des Baurechts.
Aus der Frage, wo gebaut werden kann, ergeben sich die Fragen nach dem Bauplatz, nach der Flächenwidmung und nach den Bebauungsbestimmungen. Zwar kennen alle Bauordnungen auch Bauwerke außerhalb von Bauplätzen, im Zentrum der baurechtlichen Regelungen stehen jedoch Bauwerke, die auf Bauplätzen errichtet werden oder sich auf solchen bereits befinden.
Mit dem Baupla...