Beendigungsmanagement in der Praxis
1. Aufl. 2026
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S. 39314. Ausblick: Künstliche Intelligenz im Beendigungsmanagement
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz im Personalwesen gehört zu den bedeutendsten Entwicklungen der nächsten Jahre. Auch für das Beendigungsmanagement zeichnen sich klare rechtliche Leitplanken ab, die Arbeitgeber bereits heute im Blick haben sollten.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act“, in Kraft seit ) hat die EU den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI geschaffen. KI-Systeme im Personalbereich - insbesondere solche, die zur Leistungsbewertung, Sozialauswahl oder Entscheidungsvorbereitung bei Kündigungen eingesetzt werden - gelten nach Anhang III der Verordnung ausdrücklich als Hochrisiko-Systeme und unterliegen strengen Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und menschliche Überwachung („human oversight“). Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme werden ab vollständig anwendbar; nach einem Kommissionsvorschlag („Digital Omnibus“, November 2025) könnte diese Frist auf verschoben werden.
Unabhängig von diesen Fristen gilt bereits seit : Bestimmte KI-Praktiken sind verboten, darunter Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zusätzlich mü...