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Beendigungsmanagement in der Praxis
Hödlmayr

Beendigungsmanagement in der Praxis

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5566-6

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Beendigungsmanagement in der Praxis (1. Auflage)

S. 2639. Beendigungsansprüche

Generell sind sämtliche aus dem Dienstverhältnis entstehenden Ansprüche mit dessen Ende fällig, unabhängig von der konkreten Beendigungsart. Die Beendigungsart ist jedoch ausschlaggebend für die Höhe der Ansprüche, kommt es beispielsweise im Falle einer berechtigten Entlassung zum Teil zum Verlust von Ansprüchen. Im nachfolgenden Kapitel soll ein Überblick über die verschiedenen Ansprüche gegeben werden sowie die Auswirkungen der einzelnen Beendigungsarten dargestellt werden.

9.1. Endabrechnung

Wird das Dienstverhältnis beendet - unabhängig von der Art der Beendigung -, ist der Arbeitnehmer mit dem arbeitsrechtlichen Ende des Dienstverhältnisses endabzurechnen. Für diese Endabrechnung gilt ein Schriftlichkeits-, Übersichtlichkeits-, Nachvollziehbarkeits- und Vollständigkeitsgebot im Sinne des § 2f AVRAG. § 2f AVRAG verpflichtet den Arbeitgeber insbesondere, dem Arbeitnehmer bei Fälligkeit des Entgelts eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung zu übermitteln. Der Gesetzgeber wollte damit insbesondere dem Transparenzgebot Rechnung tragen. Demnach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine „schriftliche, übersichtliche, nachvollziehbare und vollständige“ Lohn- bzw Gehaltsabrechnung. Eine schrift...

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