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Beendigungsmanagement in der Praxis
Hödlmayr

Beendigungsmanagement in der Praxis

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5566-6

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Beendigungsmanagement in der Praxis (1. Auflage)

S. 362. Kündigung

2.1. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung

Bei der einseitigen Beendigung wird zwischen der ordentlichen Beendigung unter Einhaltung von Fristen und Terminen (Kündigung) und der außerordentlichen Beendigung (Entlassung, Austritt) unterschieden. Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung einer der Arbeitsvertragsparteien, die auf die zukünftige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Arbeitsvertragsparteien zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Einhaltung festgelegter Fristen und Termine gerichtet ist. Sie kann nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Die Kündigung bedarf nicht der Zustimmung der jeweils anderen Arbeitsvertragspartei. Sie muss der jeweils anderen Arbeitsvertragspartei allerdings zugehen, um rechtswirksam werden zu können.

Diese einseitige Möglichkeit, das unbefristete Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der jeweils geltenden Fristen und Termine zu beenden, steht sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber offen. Ein Arbeitsverhältnis kann somit nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch vom Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers selbst gekündigt werden. Diesbezügliche Beschränkungen für Arbeitnehmer bestehen le...

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