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Beendigungsmanagement in der Praxis
Hödlmayr

Beendigungsmanagement in der Praxis

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5566-6

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Beendigungsmanagement in der Praxis (1. Auflage)

S. 29910. Verfahrensrecht

Trotz bestmöglicher Prävention und rechtlicher Vorabprüfung vor dem Ausspruch von Kündigungen oder Entlassungen lassen sich arbeitsgerichtliche Prozesse oftmals nicht vermeiden. Leider ist eine gewisse Tendenz erkennbar, dass von Seiten der Interessensvertretungen auch bei rechtlich noch so klaren Ausgangssituationen zugunsten des Arbeitgebers gerichtliche Anfechtungen von Kündigungen oder Entlassungen eingebracht werden, nicht zuletzt, um vielleicht im Rahmen der ersten vorbereitenden Tagsatzung für den Arbeitnehmer eine Zahlung in Form eines Vergleiches zu erzielen. Es gibt aber auch immer wieder Arbeitnehmer, die trotz vollkommener Zerrüttung des Arbeits- und Vertrauensverhältnisses zurück in den Betrieb wollen und auf aufrechten Bestand des Dienstverhältnisses klagen.

Generell sind für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten die Arbeits- und Sozialgerichte sachlich zuständig, die den Landesgerichten zugeordnet sind. Für Wien gibt es ein eigenes Arbeits- und Sozialgericht, das ASG Wien. Für Kündigungs- und Entlassungsanfechtungen gibt es eine ausschließliche Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte.

10.1. Besonderheiten im ASGG

Für Prozesse vor den Arbeits- und Sozia...

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