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Beendigungsmanagement in der Praxis
Hödlmayr

Beendigungsmanagement in der Praxis

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5566-6

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Beendigungsmanagement in der Praxis (1. Auflage)

S. 2248. Besondere Konstellationen

8.1. Leitende Angestellte

Die Qualifikation als leitender Angestellter zieht insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlreiche Konsequenzen nach sich. Für leitende Angestellte kommen die arbeitsverfassungsgesetzlichen Regelungen des allgemeinen Kündigungsschutzes und des Versetzungsschutzes nach § 101 ArbVG nicht zur Anwendung. Zudem sind leitende Angestellte vom Geltungsbereich von Betriebsvereinbarungen ausgenommen. Vor allem bei der Abgrenzung von leitenden Angestellten können Anwendungsprobleme auftauchen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff des leitenden Angestellten im Arbeitsrecht unterschiedlich definiert wird.

Dem II. Teil des ArbVG liegt ein eigener Arbeitnehmerbegriff gemäß § 36 ArbVG zugrunde und dieser darf mit dem arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff nicht gleichgesetzt werden. Grundsätzlich handelt es sich aber immer um Personen, die ihre Arbeit in einer von dem Arbeitgeber geschaffenen Organisation auf dessen Rechnung und Risiko erbringen. Der Arbeitnehmer erbringt seine Leistungen stets fremdbestimmt und ist von seinem Arbeitgeber persönlich abhängig. Der Geltungsbereich des ArbVG umfasst alle Personen, die im Betrieb „beschäf...

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