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Beendigungsmanagement in der Praxis
Hödlmayr

Beendigungsmanagement in der Praxis

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5566-6

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Beendigungsmanagement in der Praxis (1. Auflage)

S. 1916. Einvernehmliche Auflösung

6.1. Allgemeines

Ein Arbeitsverhältnis kann jederzeit einvernehmlich ohne Bindung an Fristen, Termine oder Gründe beendet werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist die Einigung über die einvernehmliche Auflösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das volle Einverständnis beider Seiten bei Geschäftsfähigkeit. Die Einwilligung der Arbeitsvertragspartner hat frei, ernstlich, bestimmt und verständlich zu erfolgen. Es gelten die allgemeinen Vorschriften über das Zustandekommen und die Auslegung von Verträgen gemäß §§ 861 ff, 914 ff ABGB. Die Auflösungsvereinbarung darf nicht auf der Grundlage von Irreführung, rechtswidrigem Druck oder sonstigem sittenwidrigen Verhalten geschlossen worden sein.

Im Gegensatz zur Kündigung kann im Einvernehmen jeder Zeitpunkt gewählt werden. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann mit sofortiger Auflösungswirkung (zum Beispiel noch am selben Tag) oder auch für einen späteren Zeitpunkt vereinbart werden. Einigung und Endzeitpunkt können zeitlich auch weit auseinanderliegen (beispielsweise bei Altersteilzeitvereinbarungen oder Bildungskarenzvereinbarungen). Ein Beendigungszeitpunkt in der Vergangenheit kann aber erst nach ...

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