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Sittenwidrigkeit eines Konsulentenvertrages zwischen Aufsichtsratsvorsitzendem und AG
§ 28 Z 1 IO; §§ 879, 1000, 1056 und 1478 ABGB; § 52 AktG
Ein Konsulentenvertrag zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und der AG, womit sich diese zu einem jährlichen Honorar von 1 Mio € (zuzüglich Umsatzsteuer), zahlbar in gleichen monatlichen Raten, sowie einem Reise- und Fahrtkostenaufwandsersatz verpflichtet, ohne dass dafür eine konkrete Gegenleistung vereinbart wird, ist (unter Berücksichtigung der Besonderheiten des konkreten Falles) sittenwidrig.
(OLG Wien 3 R 126/24g; HG Wien 33 Cg 57/21p)
[1] Die Schuldnerin war eine mittelgroße österreichische Bank, die sich insb dem Investment-Banking-Geschäft widmete und auch eigene Veranlagungsprodukte für zunehmend breitere Kundensegmente generierte. Den Abschluss dieser Phase bildete die Gründung der seit dem Jahr 2002 börsenotierten M. Limited, einem Unternehmen, das vorwiegend in Handelsimmobilien in Zentral- und Osteuropa investierte. Bei dessen Börsegang agierte die Schuldnerin als placing agent (Emissionsführer); von 2003 bis 2007 fanden zudem mehrere Kapitalerhöhungen statt.
[2] Letztmalig erwirtschaftete die Schuldnerin 2008 oder 2009 einen Gewinn. Der Schuldnerin wurde schließlich im Juni 2019 der Entzug der Bankkonzession angedroht; a...