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FMA-Änderungsgesetz
Am wurde ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapierfirmengesetz und das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz geändert werden, veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf dient vorrangig der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 sowie der teilweisen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994.
Ein Hauptaugenmerk des Gesetzesvorhabens ist die Stärkung der Unabhängigkeit der FMA. Bereits die Richtlinie 2013/36/EU idF der Richtlinie (EU) 2024/1619 hat Mindestanforderungen festgelegt, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Unabhängigkeit der zuständigen Behörden zu stärken. Diese seien bereits mit der Schaffung der FMA umgesetzt worden. Die bestehenden Rahmenbedingungen sollen nun um neue Vorgaben ergänzt werden, wobei vieles bereits jetzt aufgrund interner Richtlinien in der FMA umgesetzt worden sei. Für Mitglieder des Vorstands und Bedienstete der FMA sollen zur Vermeidung möglicher Interessenkonflikte spezielle Abkühlungsphasen bei einem Wechsel in ein von ihnen beaufsichtigtes Unternehmen, zu einem Dienstleister für ein von ihnen beaufsichtigtes Unternehmen oder zu einem Unternehmen, das Lobbying-Aktivitäten in Tätigkeitsfeldern be...