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GesRZ 3, Juni 2026, Seite 131

ESMA empfiehlt verhältnismäßige Aufsicht bei MiFID II-Nachhaltigkeitsanforderungen

Die ESMA hat am ein Statement zu den Ergebnissen ihrer gemeinsamen Aufsichtsmaßnahme (common supervisory action - CSA) über die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geeignetheitsprüfung und die Produktüberwachungsprozesse von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten veröffentlicht. Die in den Jahren 2024 und 2025 gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführte Maßnahme habe die Anwendung jener Nachhaltigkeitsanforderungen zum Gegenstand gehabt, die im Jahr 2022 durch Änderungen der delegierten Rechtsakte zur MiFID II in Geltung getreten sind.

Im Ergebnis hätten die Unternehmen bei der Integration der Nachhaltigkeitsanforderungen in ihre Geeignetheits- und Produktüberwachungsprozesse weitere Fortschritte erzielt, die Praktiken seien jedoch zwischen Unternehmen und Jurisdiktionen weiterhin uneinheitlich und nach Ansicht der ESMA in mehreren Bereichen verbesserungsbedürftig. Defizite ortet die ESMA insb bei der Erhebung und Behandlung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden (etwa bei fehlenden internen Verfahren für Kunden ohne geäußerte Präferenzen oder bei mangelnder Neutralität des Befragungsprozesses), bei der Kategorisierung von Produkten und deren A...

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