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GesRZ 3, Juni 2026, Seite 179

Reichweite einer Schiedsklausel im Syndikatsvertrag

§ 16 Abs 2 GmbHG

Ein zwischen Gesellschaftern einer GmbH abgeschlossener Syndikatsvertrag weist regelmäßig einen Bezug zu einem Gesellschaftsvertrag auf. Allein daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass eine im Syndikatsvertrag vereinbarte Schiedsklausel zur Beilegung von Streitigkeiten iZm dem Syndikatsvertrag auch für Streitigkeiten über die Abberufung eines Geschäftsführers der Gesellschaft nach § 16 Abs 2 GmbHG wegen grober Pflichtverletzungen gelten soll, mag er auch Partei des Syndikatsvertrages sein.

(OLG Wien 4 R 61/24f)

[1] Die Streitteile sind (in unterschiedlicher Zusammensetzung) Gesellschafter zweier GmbHs. Die Kläger begehren die Abberufung des Erstbeklagten als Geschäftsführer dieser Gesellschaften gem § 16 Abs 2 GmbHG wegen grober Pflichtverletzungen aufgrund im Detail vorgebrachter Handlungen des Erstbeklagten sowie die Zustimmung der Zweitbeklagten zur Abberufung.

[2] Die Zweitbeklagte wendete die sachliche Unzuständigkeit des Erstgerichts ein, weil in einem Syndikatsvertrag eine Schiedsklausel vereinbart worden sei. Der Erstbeklagte brachte hingegen vor, die Schiedsklausel des Syndikatsvertrages betreffe nur Streitigkeiten iZm dem Syndikatsvertrag, hingegen keine Klagen aus dem so...

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