Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag
2. Aufl. 2026
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S. 477. Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des BR
Der § 62 ArbVG zählt die Endigungsgründe der Tätigkeitsdauer des BR taxativ auf (RS0120847). Eine Analogie ist aber auch bei einer taxativen Aufzählung möglich und geboten, wenn der nicht besonders angeführte Fall alle motivierenden Merkmale der geregelten Fälle enthält und das Prinzip der Norm auch in einem ihrem Tatbestand ähnlichen Fall Beachtung fordert (RS0008839, ).
7.1. Dauernde Einstellung des Betriebes
Vor Ablauf der 5-jährigen Periode (siehe 6.) endet die Tätigkeitsdauer des BR, wenn der Betrieb (iSd § 34 ArbVG; siehe 1.1.) dauernd eingestellt wird (§ 62 Z 1 ArbVG).
Eine dauernde Einstellung des Betriebes lässt sich nur anhand konkreter Maßnahmen objektivieren. Diese sind beispielsweise die Auflösung der Arbeitsverhältnisse, die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, die Veräußerung der sachlichen Betriebsmittel, der Abverkauf der Produkte und der Verkauf der Rohstoffe, der Abbruch der Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, also die Liquidierung der Betriebsmittel. In der Regel werden mehrere dieser Maßnahmen mit der Einstellungsabsicht zusammentreffen müssen, um den Tatbestand der dauernden Betriebseinstellung zu erfüllen. Es ist d...