Suchen Kontrast Hilfe
Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag
Rauch

Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5475-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag (2. Auflage)

S. 31640. Rechtsstellung der Mitglieder des BR

40.1. Ehrenamt

Das Mandat des Mitglieds des BR ist ein Ehrenamt (§ 115 Abs 1 ArbVG). Das Mitglied des BR darf daher aus seinem Mandat keinen Vorteil ziehen. Es dürfen ihm für seine Tätigkeit keine wie immer gearteten materiellen Vorteile zugewendet werden. Die Gewährung einer „Funktionszulage“ für die Ausübung der BR-Tätigkeit wäre daher unzulässig (Privilegierungsverbot). Falls dennoch abweichende Vereinbarungen getroffen werden oder eine entsprechende faktische Übung vorliegt, handelt es sich um unzulässige Regelungen, die keine Verpflichtungswirkung haben können, weil sie gegen die absolut zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 115 Abs 1 ArbVG verstoßen. Derartige Mehrleistungen kann der AG jederzeit auf das gesetzliche Maß herabsetzen. Nach der aktuellen Judikatur ist grundsätzlich von der Rückforderbarkeit von gegen das Privilegierungsverbot verstoßenden Zahlungen auszugehen (). Auf die Fragen des gutgläubigen Verbrauchs wurde in diesem Erkenntnis nicht explizit eingegangen. Die Rückforderbarkeit ist gegeben, weil der Schutzzweck des Privilegierungsverbotes unterlaufen werden würde, wenn die Rückforderung nicht möglich wäre. ME ist hier der ...

Daten werden geladen...