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EuG: Besteuerung von Reisebüroleistungen außerhalb der Union trotz fehlender ausdrücklicher nationaler Ausnahmeregelung unionsrechtskonform
In seinem Urteil vom , TUI Belgium NV ua, T-221/25, hatte das EuG über die Auslegung der Stillhalteklausel in Art 28 Abs 3 lit a und Abs 4 der 6. MwSt-RL (77/388/EWG) sowie Art 370 MwStSyst-RL (Richtlinie 2006/112/EG) im Zusammenhang mit der Besteuerung von Reisebüroleistungen für Reisen außerhalb der Union zu entscheiden. Das Vorabentscheidungsersuchen wurde vom belgischen Kassationshof (Hof van Cassatie) vorgelegt. Der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft einen Rechtsstreit zwischen der TUI Belgium NV und weiteren Gesellschaften, die zusammen die Mehrwertsteuereinheit Travel4You bilden, einerseits und dem belgischen Staat andererseits wegen der Ablehnung der Erstattung von Mehrwertsteuer, die auf Reisebüroleistungen im Zusammenhang mit Reisen außerhalb der Union für den Zeitraum von November 2004 bis Dezember 2014 erhoben worden war.
TUI Belgium verkauft Urlaubsreisen im eigenen Namen unter Inanspruchnahme von Leistungen Dritter wie Hotels und Fluggesellschaften. Zwischen dem und dem sah das belgische Mehrwertsteuergesetzbuch (Wetboek van de belasting over de toegevoegde waarde) in Art 41 Abs 2 eine Steuerbefreiung für im Ausland erbrachte Makler- und Agentenleistungen vor, sc...