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SWI 6, Juni 2026, Seite 399

EuGH: Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichem Erwerb trotz verspäteter Rechnungsvorlage

In seinem Urteil vom , Aptiv Services Hungary, C-521/24, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob einer nationalen Regelung und Verwaltungspraxis, die einem Steuerpflichtigen den Abzug der auf innergemeinschaftliche Erwerbe entfallenden Mehrwertsteuer allein deshalb verweigert, weil er sein Recht auf Vorsteuerabzug nicht im Steuerzeitraum der Erwerbsvornahme, sondern erst im Steuerzeitraum des tatsächlichen Rechnungserhalts ausgeübt hat, das Unionsrecht entgegensteht. Das Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Győri Törvényszék (Stuhlgericht Győr, Ungarn) vorgelegt und betrifft die Auslegung der MwStSyst-RL betreffend den Vorsteuerabzug iVm den Grundsätzen der steuerlichen Neutralität, der Verhältnismäßigkeit und der Effektivität. Das Vorabentscheidungsersuchen betraf folgenden Sachverhalt: Bei der Aptiv Services Hungary Kft. wurde für den Zeitraum vom bis zum eine Mehrwertsteuerprüfung durchgeführt. Die ungarische Steuerbehörde stellte fest, dass Aptiv in ihren Umsatzsteuererklärungen für Juli bis September 2021 Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben geltend gemacht hatte, die bereits in den Jahren 2016 bis 2018 vorgenommen worden waren. Die verspätete Geltendmach...

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