Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 6, Juni 2026, Seite 405

Standstill-Klausel nach Art 176 MwStSyst-RL

Matesanz (H&I 2026/108) bespricht das Randstad España, C-515/24, zum Anwendungsbereich der sogenannten Standstill-Klausel des Art 176 MwStSyst-RL. In Spanien gab es vor dem EU-Beitritt 1986 kein mit der EU vergleichbares Mehrwertsteuersystem. Gleichzeitig mit der Einführung der spanischen Mehrwertsteuer wurden auch Einschränkungen für Ausgaben wie Kundenbewirtung oder Freizeitaufwendungen eingeführt. Fraglich war im Verfahren vor dem EuGH, ob diese Einschränkungen überhaupt unter die Standstill-Klausel fallen, da diese beim EU-Beitritt 1986 noch nicht Teil des spanischen Mehrwertsteuerrechts waren. Der EuGH entschied, dass dies dennoch der Fall ist, da die Einschränkungen seit dem Beitritt nicht ausgeweitet wurden und klar definierte Ausgabenkategorien betreffen. Matesanz hält das Urteil für bedeutsam, weil es eine funktionale Auslegung der Standstill-Klausel bestätige und Spaniens Mehrwertsteuerregelung stärkt, sieht jedoch weiterhin vor allem eine Spannung zwischen dem Grundprinzip der EU-Mehrwertsteuerharmonisierung und dem Fortbestand historischer nationaler Ausnahmen.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl

WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführe...

Daten werden geladen...