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Nationalrat beschließt Frauenquote von 40 % für Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen
Mit dem GesLeiPoG (RV 367 BlgNR 28. GP; 146/BNR) wird die Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in den börsenotierten Gesellschaften in Österreich von 30 % auf 40 % angehoben. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden. Anzuwenden sind die neuen Vorgaben für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen, die nach dem stattfinden.
Ergänzend zur neuen Quotenregelung wurde bereits im Ausschuss eine Änderung des UGB eingebracht. Demnach sollen die betreffenden börsenotierten Unternehmen künftig im Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen. Betroffen davon sind Corporate-Governance-Berichte für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen.