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Entnahme- und Übergangsergebnisse anlässlich einer Betriebseinbringung
Zeitliche Zuordnung und Bedeutung für die Umgründungspraxis
Der im Umgründungssteuerrecht allgemein geltende Grundsatz der Buchwertfortführung hat zur Folge, dass anlässlich von unter Anwendung der Bestimmungen des UmgrStG durchgeführten Umgründungen im Allgemeinen keine ertragsteuerlich relevanten Ergebnisse anfallen. Solche Ergebnisse können sich aufgrund besonderer - im Zuge der Umgründung verwirklichter - Tatbestände ergeben.
Bei der Einbringung eines Betriebs in eine GmbH unter Anwendung der Bestimmungen des Art III UmgrStG fallen häufig ertragsteuerlich relevante Ergebnisse an, die aus Entnahmevorgängen sowie einem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultieren, woraus Entnahme- und Übergangsergebnisse entstehen können. In zeitlicher Hinsicht stellt sich die in diesem Beitrag zu behandelnde Frage, welchem Veranlagungszeitraum die Entnahme- und Übergangsergebnisse zuzuordnen sind.
1. Grundsätzliches
Im Folgenden soll zur Veranschaulichung und zur vereinfachenden modellmäßigen Darstellung die Vornahme der Einbringung des Betriebs eines Einzelunternehmens mit Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG in eine GmbH unterstellt werden. Die Aussagen gelten in gleicher Weise für die Einbringung eines Teilbetriebs eines Einzelunternehmens und für die Einbringung eines (Teil-)Betr...