Handbuch Besteuerung von Kryptowährungen
1. Aufl. 2023
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S. 158 S. 159Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb bei Kryptowährungen
1. Allgemeines
Durch das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 (ÖkoStRefG 2022) wurden Einkünfte aus Kryptowährungen in die Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG eingegliedert, indem ein neuer Abs 4a geschaffen wurde. Wie bei allen anderen Wirtschaftsgütern kann sich auch bei Kryptowährungen die Frage stellen, ob daraus bezogene Einkünfte in die Sphäre der privaten Vermögensverwaltung fallen oder ob die Grenze der reinen Vermögensverwaltung überschritten wird und somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen. Da Kryptowährungen nunmehr als Kapitalvermögen iSd EStG gelten, ist diese Abgrenzung prinzipiell anhand der für den Wertpapierhandel entwickelten Kriterien vorzunehmen. Aus diesem Grunde wurden im Zuge des EStR-Wartungserlasses 2023 die hierfür einschlägigen Randzahlen um die Kryptowährungen ergänzt und diese gleichzeitig an die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes angepasst.
Es stellt sich somit die grundsätzliche Frage, wann im Falle von Kryptowährungen noch außerbetriebliche Einkünfte iSd § 27 EStG vorliegen bzw wann bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 23 EStG erwirtschaftet werden. Da sich bei den E...