Handbuch Besteuerung von Kryptowährungen
1. Aufl. 2023
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S. 331Abgabenänderungsgesetz 2023 - AbgÄG 2023- Klarstellungen bei der Kryptowährungsbesteuerung (Auszug)
Gesetzesbeschluss des Nationalrats samt Erläuterungen (Auszug)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 31/2023, wird wie folgt geändert:
[...]
§ 4 wird wie folgt geändert:
[...]
Nach Abs. 3a wird folgender Abs. 3b eingefügt:
Für Kryptowährungen im Sinne des § 27 Abs. 4a, die einem Betriebsvermögen zugehören, sind § 27b Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 3 Z 2 zweiter bis vierter Satz anzuwenden.“
S. 332Zu Z 3 (§ 4 Abs. 3b):
Im Sinne der bisherigen Verwaltungspraxis soll klargestellt werden, dass die Ausnahmebestimmungen des § 27b Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 3 Z 2 zweiter bis vierter Satz auch bei betrieblichen Einkünften aus Kryptowährungen zur Anwendung kommen. Daher sollen einerseits Einkünfte aus Staking, Airdrops, Bounties und Hardforks, die im betrieblichen Bereich zufließen, ebenfalls nicht im Zuflusszeitpunkt, sondern erst im Zuge der späteren Veräußerung steuerlich erfasst werden. Zudem soll andererseits sichergestellt sein, dass der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung auch im betri...