Handbuch Besteuerung von Kryptowährungen
1. Aufl. 2023
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S. 145Non-fungible-Tokens im Ertragsteuerrecht
Dieser Beitrag widmet sich der ertragsteuerlichen Einordnung von Non-fungible-Tokens („NFTs“) bzw. der ertragsteuerlichen Besteuerung von Aktivitäten in Zusammenhang mit NFTs. Unter NFTs versteht man im Allgemeinen einzigartige und nicht austauschbare aber übertragbare Token, die idR als Echtheitszertifikate bzw. als digitale Besitznachweise für immateriellen oder materiellen Gütern dienen.
NFTs können sowohl virtuelle bzw. immaterielle Wirtschaftsgüter als auch reale Wirtschaftsgüter repräsentieren. Im gegenständlichen Beitrag werden nur jene NFTs behandelt, die virtuelle Gegenstände (Kunstwerke, Sammelobjekte) repräsentieren. Asset-Backed-Token, also Token, die reale Wirtschaftsgüter (zB Immobilien, Gold, Aktien etc) repräsentieren, sind nicht Gegenstand dieses Beitrages.
In der Praxis sind die Erscheinungsformen von NFTs vielfältig. NFTs haben verschiedene Anwendungsmöglichkeiten. Schmidt unterscheidet folgende verschiedene Anwendungsmöglichkeiten von NFTs, die virtuelle Gegenstände repräsentieren:
virtuelle Kunst und Kultur (zB die Collage „Everydays“ von Beeple)
virtuelle Sammelobjekte (zB CryptoPunks, CryptoKitties)
virtuelle Gegenstände in ...