Handbuch Besteuerung von Kryptowährungen
1. Aufl. 2023
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S. 167Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung
1. Allgemeines
Ein Herzstück der neuen Besteuerungsregelungen für Kryptowährungen ist die Eingliederung von inländischen Einkünften aus Kryptowährungen in den Kapitalertragsteuerabzug, sofern diese im Inland bezogen werden. Der Kapitalertragsteuerabzug ist ab dem verpflichtend, sofern
der besondere Steuersatz zur Anwendung kommt und
ein Abzugsverpflichteter iSd § 95 Abs 2 Z 3 EStG vorliegt.
Ein freiwilliger KESt-Abzug ist bereits ab Inkrafttreten der neuen Besteuerungsregeln und somit für Einkünfte aus Kryptowährungen möglich, die nach dem anfallen.
Die Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung gilt sowohl für Einkünfte aus Kryptowährungen, die im Privatvermögen als auch für jene, die im Betriebsvermögen gehalten werden.
Im Privatvermögen entfaltet der Kapitalertragsteuerabzug in der Regel Endbesteuerungswirkung. Dies bedeutet, dass solche Einkünfte nicht mehr in die Einkommensteuererklärung des Kryptoinvestors aufzunehmen sind und der Kapitalertragsteuerabzug somit die Einkommensteuer für diese Einkünfte abgilt. Dadurch ist eine effiziente und effektive Besteuerung dieser Einkünfte an der Quelle sichergestellt. Erfolgt kein Kapitalertragsteuerabzug auf...