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Wegfall des Liquidators durch Löschung der GmbH - Unterbrechung des Insolvenzeröffnungsverfahrens
ÖBA 2025/3139 (OGH)
§§ 69, 70, 72b, 72c, 72d, 252, 258a IO; §§ 155, 158, 161, 190, 527, 528 ZPO.
https://doi.org/10.47782/oeba202509066001
Das Amt des Liquidators einer GmbH endet mit deren Löschung, sodass die GmbH fortan nicht mehr ordnungsgemäß vertreten ist. In der Folge kommt es zur Unterbrechung des Verfahrens nach § 158 ZPO, wenn die GmbH im Verfahren weder durch einen Rechtsanwalt noch durch eine andere mit Prozessvollmacht ausgestattete Person vertreten ist. Das gilt - im Wege des § 252 IO - auch im Insolvenzverfahren.
Aus der Begründung:
[1] Die ASt beantragten am die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der AG.
[2] Der Ersteinschreiter war seit Liquidator der AG. Die Zweiteinschreiterin ist deren Alleingesellschafterin.
[3] Das ErstG beraumte mit Beschluss vom die Tagsatzung zur Einvernahme der AG nach § 70 Abs 2 IO für den an. Der Beschluss wurde dem Ersteinschreiter als Liquidator samt einer Ladung und einer Gleichschrift des Insolvenzeröffnungsantrags am zugestellt.
[4] Am selben Tag beantragte die AG beim Firmenbuchgericht ihre Löschung, die am in das Firmenbuch „infolge beendeter Liquidation“ eingetragen wurde.
[5] Zur Tagsatzung vom ...