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FMA veröffentlicht Wohnimmobilienkreditvergabe-Rundschreiben
Die FMA wurde vor dem Hintergrund, dass die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungs-VO (KIM-V) nicht über den hinaus verlängert wurde, vom Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) in seiner Sitzung vom ersucht, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der von der KIM-V etablierten Vergabestandards zu prüfen.
Mit dem am final veröffentlichten Rundschreiben wird die aufsichtliche Erwartungshaltung, wie die Kreditvergabe nach soliden Kriterien für private Wohnimmobilienfinanzierungen erfolgen soll, definiert und die Rechtsansicht der FMA hinsichtlich der Auslegung auch von § 5 Abs. 1 der Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV) sowie der sich daraus ergebenden Verhaltenspflichten wiedergegeben.
Das Rundschreiben verweist darauf, dass neben der Bonitätsbeurteilung in Einklang mit den Anforderungen der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) zumindest die folgenden drei Faktoren als Kriterium für eine Kreditentscheidung herangezogen werden (müssen):
Schuldendienstquote (DSTI, Debt Service-to-Income Ratio)
-Maximal 40% des verfügbaren Einkommens i.V.m. einer maximalen Laufzeit von 35 Jahren gilt als Richtwert;
-Reduktion des Richtwertes be...