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ÖBA 9, September 2025, Seite 641

Rückforderung überhöhter Kreditzinsen: Bindungswirkung der insolvenzrechtlichen Forderungsfeststellung und Verjährung (Überzahlungsjudikatur)

Bernhard Burtscher

ÖBA 2025/3132 (OGH)

§§ 60, 109 IO; §§ 1480, 1489 ABGB; § 27 MRG.

https://doi.org/10.47782/oeba202509064101

Die Rechtsprechung zur Verjährung von Bereicherungsansprüchen wegen überhöhter Ratenzahlungen, wonach die Verjährung erst ab „Gesamtüberzahlung“ beginnt, gilt nicht bei variablen Kreditraten, deren Höhe sich entsprechend dem Zinssatz ändert.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Die Parteien schlossen 2006 und 2007 zwei FX-Kredite über CHF im Gegenwert von € 350.000 bzw € 122.000 mit Laufzeitende bzw ab. Es handelt sich dabei um endfällige Kredite, die von der Kl als Unternehmerin aufgenommen wurden, bei denen während der Laufzeit nur die Zinsen bezahlt werden und die gesamte Kreditsumme (erst) nach Ablauf der Laufzeit (mithilfe von Tilgungsträgern) zurückbezahlt wird. Am wurden die Rückzahlungsmodalitäten bei einem der Kredite dahin modifiziert, dass zusätzlich zu den Zinszahlungen auch eine Kreditrückführung in Form von vierteljährlichen Kapitalraten in bestimmter Höhe (CHF 810) vereinbart wurde.

[2] Die anwaltlich vertretene Kl teilte der Bekl 2017 mit, dass zu hohe Zinsen verrechnet würden und die Zinssätze nicht nachvollziehbar seien. Auch nac...

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