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Der aktuelle Fall
Steuerliche Aspekte zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen passen den Mietzins an die Inflation an. Eine Vereinbarung einer Wertsicherung ist auch bei langfristigen Mietverträgen zulässig. Bei Mietverträgen, die innerhalb eines kurzen Zeitraums von zwei Monaten zu erfüllen sind, kann eine Wertsicherungsklausel allerdings unwirksam sein; insbesondere dann, wenn diese mit dem Mieter nicht ausdrücklich ausverhandelt wurde.
1. Verfassungskonformität von Wertsicherungsklauseln
Wertsicherungsklauseln sind regelmäßig Bestandteil von Mietverträgen. Manchmal findet sich in einem Mietvertrag auch eine Klausel, die eine Mietzinserhöhung bereits kurz nach Vertragsabschluss ermöglicht. Dies ist gemäß § 6 Abs 2 Z 4 KSchG nur dann gültig, wenn die Wertsicherungsklausel mit dem Mieter im Einzelnen ausverhandelt wurde; ansonsten ist die gesamte Klausel nichtig. Der VfGH hat am die Verfassungskonformität von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG bestätigt. In den dem Erkenntnis zugrunde liegenden Fällen sind die Wertsicherungsklauseln in den Mietverträgen ungültig, und die betroffenen Mieter können die Rückzahlung von zu viel bezahlten Mietzinsen begehren.
Angemerkt sei, dass die Bestimmungen in § 6 Abs 2 Z 4 KSchG nur für Mietverträge mit Verbrauchern und nicht für Mietverträge mit Unternehme...