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Erweiterte beschleunigte AfA für Wohngebäude
Befristete erhöhte Absetzung für Abnutzung für Gebäude
Die beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Gebäude, die ab dem angeschafft oder hergestellt werden, wurde für Wohngebäude im Betriebs- und Privatvermögen, die nach dem und vor dem fertiggestellt werden, erweitert. Im Jahr der Fertigstellung und in den beiden darauffolgenden Jahren kann höchstens der dreifache gesetzliche Abschreibungsprozentsatz zur Anwendung kommen. Somit kann die Abschreibung bei Vermietungen bis zu 4,5 % für drei Jahre betragen. Voraussetzung ist das Erreichen ökologischer Standards („Gebäudestandard Bronze“).
1. Absetzung für Abnutzung bei Vermietung und Verpachtung - ein Überblick
Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können Anschaffungs- und Herstellungskosten verteilt auf die Nutzungsdauer steuerlich abgesetzt werden. Für Wohngebäude, die zu Wohnzwecken überlassen werden, beträgt der AfA-Prozentsatz grundsätzlich 1,5 %.
Als konjunkturfördernde Maßnahme wurde bereits mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für alle Gebäude, die nach dem angeschafft oder hergestellt werden, für den betrieblichen sowie den außerbetrieblichen Bereich eingeführt. Im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung der Abschrei...