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immo aktuell 4, August 2025, Seite 156

Zur Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln

Bombshell-Entscheidung des

Patricia Wolf und Petra Cernochova

In einer „Bombshell“-Entscheidung vom , 10 Ob 15/25s, hat der OGH die Anwendbarkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG auf Dauerschuldverhältnisse, die über zwei Monate dauern, verneint, und hat damit Rechtsklarheit gegenüber der jüngsten Judikatur geschaffen.

Darüber hinaus enthält die Entscheidung nicht unwesentliche Klarstellungen zur Teilbarkeit von Klauseln, Fragen der Ausgangsbasis für Wertsicherungen sowie eine Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen der Verstärkung des OGH nach § 8 Abs 1 OGHG.

1. Problem und Ausgangsfall

Die nun durch diese Entscheidung wohl überholte jüngere OGH-Rechtsprechung ging zuletzt davon aus, dass eine Wertsicherungsklausel in einem Mietvertrag § 6 Abs 2 Z 4 KSchG widersprechen kann.

Dies setzt voraus, dass das KSchG anwendbar ist, also der Vermieter ein Unternehmer, der Mieter ein Verbraucher ist. Nach der Judikatur ist der Vermieter Unternehmer, wenn er dritte Personen (zB Hausbesorger) beschäftigt, mehrere Mietverträge bestehen und sohin die Einschaltung von anderen Unternehmen oder Erfüllungsgehilfen erforderlich ist, und auch längerfristige Vertragsbindungen bestehen, wobei mehr als fünf in Bestand gegebene Mietgegenstände als annähernde Richtzahl für die Mehrzahl angenommen wird.

Nach § 6 Abs 2 Z 4 KSchG ist eine (n...

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