Der österreichische Bauprozess
3. Aufl. 2025
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S. 13II. Der Prozessvergleich in Bausachen
Literatur: Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren4 (2005) Rz 205 ff; Fasching, Lehrbuch des Zivilprozessrechts2 (1990) Rz 1324 ff; Fucik, Der Vergleich, ÖJZ 2008, 79; Gitschthaler in Rechberger, ZPO2 (2000) zu §§ 204-206; Holzhammer, Der Prozessvergleich, in FS Schima (1969) 217; Klicka in Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze II/22 (2002) §§ 204-206 ZPO; Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht⁵ (2021) Rz 616; Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht6 (2003) Rz 460 ff. Zur deutschen Rechtslage: Locher, Das private Baurecht6 (1996) § 47 Rz 479.
1. Einleitung
Praktische Bedeutung des Prozessvergleiches
Im Laufe eines Bauprozesses kann der Richter in jeder Lage des Verfahrens die Herbeiführung eines Vergleiches über einzelne Streitpunkte versuchen (§ 204 Abs 1 ZPO). Vor allem in Bausachen liegt die praktische Bedeutung des Prozessvergleiches darin, dass er den weiteren Gerichtsstreit zwischen den Parteien beendet und oft die Basis für eine weitere Zusammenarbeit der Parteien bildet. Darüber hinaus bringt der Prozessvergleich eine schnellere Entscheidung als ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil mit sich und hat daher regelmäßig eine Ersparnis an Prozess- und sonstigen Kosten zur Folge....