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Der österreichische Bauprozess
Weselik/Hussian/Weselik

Der österreichische Bauprozess

Ausgewählte Fragen aus der bauvertraglichen Praxis und dem Prozessrecht

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3043-4

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Der österreichische Bauprozess (3. Auflage)

S. 183XV. Die Übernahme des Bauwerkes und deren Verweigerung

Literatur: Gölles, ÖNORM B 2110: Bauleistungsübernahme und Mängelfolgen, ecolex 1996, 831; Gölles, Praxis der Bauübernahme nach der ÖNORM B 2110 - Entw 2008, ecolex 2008, 613; Karasek, Die Übernahme des Bauwerkes nach ABGB und der ÖNORM B 2110, ecolex 1996, 836; Karasek, ÖNORM B 21104 (2023); Koziol, Die Grenzen des Zurückbehaltungsrechts bei nicht gehöriger Erfüllung, ÖJZ 1985, 737; Krejci, Abnahmeobliegenheit trotz versteckter Baumängel, ecolex 1999, 816; Krejci/Böhler in Rummel/Lukas/Geroldinger, ABGB4 (2022) § 1168a; Schopf, Wichtige Rechtsfragen der Bauwirtschaft (1988) 127; Schopper in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, ABGB Klang3 (2020) § 1168; Wilhelm, Beschädigung des Bauwerkes vor der Übernahme, ecolex 2000, 624; Wilhelm, Die Übergabe des Bauwerks nach der ÖNORM B 2110 - Entw 2008; ecolex 2008, 610.

1. Der Begriff der Übernahme

Definition

Unter Übernahme versteht man grundsätzlich die körperliche Hinnahme des Werkes in die Verfügungsgewalt des Auftraggebers (Krejci/Böhler in Rummel/Lukas/Geroldinger, ABGB4 § 1168a Rz 10; ), womit der Auftraggeber gleichzeitig anerkennt, dass er den Vertrag als erfüllt ansieht (Karase...

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