Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 6, Juni 2007, Seite 234

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Gewerbescheins

Dr. Wolfgang Höfle

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Gewerbescheins

Protokoll vom über die Sozialpartner-Besprechung bezüglich Fragen aus dem Melde-/Versicherungs-/Beitragsbereich im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger vom , 32-MVB-51.1/06 Af-Dm/Mm.

Sachverhalt:

Trotz Vorliegens eines Gewerbescheins erfolgt in manchen Fällen eine Einbeziehung des selbständig Erwerbstätigen als echter Dienstnehmer (z. B. teilweise Vortragende bei den Weight-Watchers).

Fragestellung:

Unter welchen Voraussetzungen erfolgt trotz Vorliegens eines Gewerbescheins eine Einbeziehung in die Pflichtversicherung durch die GKK?

Lösung:

Aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich funktioniert die Abgrenzung in letzter Zeit nicht mehr so gut. Das größere Problem ist jenes der Abgrenzung zwischen Tätigkeit mit Gewerbeschein (Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG) und Vorliegen eines Dienstverhältnisses; weniger Probleme gibt es bei der Abgrenzung eines "neuen Selbständigen" (Pflichtversicherung nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) und eines Dienstnehmers nach dem ASVG. Es ist jedoch unstrittig, dass durch die Gebietskrankenkassen nach Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse bei Vorliegen der Voraussetzungen (persönliche und wirtschaftliche Abhängigke...

Daten werden geladen...