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ASoK 6, Juni 2007, Seite 235

Erhöhung des Pendlerpauschales ab 1. 7. 2007

Dr. Wolfgang Höfle

Erhöhung des Pendlerpauschales ab (§ 16 Abs. 1 Z 6, § 33 Abs. 9 EStG)

Budgetbegleitgesetz 2007, BGBl. I Nr. 24/2007.

Das Pendlerpauschale wird unterjährig mit wie folgt angehoben:

Kleines Pendlerpauschale: NEU!!!


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Fahrtstrecke
bis
ab
Wohnung-Arbeitsstätte
p. a.
p. M.
p. a.
p. M.
20 bis 40 km
€ 495,00
€ 41,25
€ 546,00
€ 45,50
40 bis 60 km
€ 981,00
€ 81,75
€ 1.080,00
€ 90,00
über 60 km
€ 1.467,00
€ 122,25
€ 1.614,00
€ 134,50

Großes Pendlerpauschale (Massenbeförderungsmittel unzumutbar):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Fahrtstrecke
bis
ab
Wohnung-Arbeitsstätte
p. a.
p. M.
p. a.
p. M.
2 bis 20 km
€ 270,00
€ 22,50
€ 297,00
€ 24,75
20 bis 40 km
€ 1.071,00
€ 89,25
€ 1.179,00
€ 98,25
40 bis 60 km
€ 1.863,00
€ 155,25
€ 2.052,00
€ 171,00
über 60 km
€ 2.664,00
€ 222,00
€ 2.931,00
€ 244,25

Arbeitnehmer, die auf Grund niedriger Bezüge keine Lohnsteuer entrichten müssen, erhalten einen "Pendlerzuschlag". Derzeit beträgt die sog. "Negativsteuer" (Gutschrift in Höhe von 10 % der Sozialversicherungsbeiträge) max. 110 Euro jährlich. Wenn ein Pendlerpauschale zusteht, erhöht sich dieser Betrag auf 200 Euro (Achtung: gilt nur für die Jahre 2008 und 2009).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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