Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abfertigung (alt) im Konzern
• Abfertigung (alt) im Konzern (§ 23 AngG)
.
Wenn ein Arbeitnehmer in der Weise von der Konzerngesellschaft 1 in die Konzerngesellschaft 2 wechselt, dass das Arbeitsverhältnis zur Konzerngesellschaft 1 mit einer S. 235Karenzvereinbarung aufrechtbleibt und mit der Konzerngesellschaft 2 ein zweites Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird, ist die Abfertigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Konzerngesellschaft 1 (nur) auf Basis des von der Konzerngesellschaft 1 gewährten Entgeltes zu bemessen.
Anmerkung:
Das Ergebnis des OGH war nicht überraschend. Interessant sind die Ausführungen des OGH, welche Möglichkeiten der Gestaltung eines Wechsels im Konzern es gibt:
"So kann eine Entsendung stattfinden, bei der ein Arbeitsverhältnis nur zur ursprünglichen Gesellschaft aufrechtbleibt, daneben ist die Form der Karenzierung des Arbeitsverhältnisses bei der ursprünglichen Gesellschaft und Begründung eines gesonderten Arbeitsverhältnisses parallel dazu bei der anderen Konzerngesellschaft genauso denkbar wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der ursprünglichen Konzerngesellschaft und Eingehung eines neuen Dienstverhältnisses zur anderen Gesellschaft, allenfalls unter Ve...