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Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 - SRÄG 2007)
Diese Regierungsvorlage (77 BlgNR 23. GP) wurde am im Ministerrat beschlossen und beinhaltet die 67. Novelle zum ASVG, die 32. Novelle zum GSVG, die 32. Novelle zum BSVG, die 4. Novelle zum APG sowie eine Änderung des BPGG. Schwerpunkte sind die Umsetzung der im Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode unter dem Titel "Pensionen" festgeschriebenen, kurzfristig zu verwirklichenden Maßnahmen und die im Regierungsprogramm im Kapitel "Wirtschaft und Arbeit" unter dem Titel "Bekämpfung der Schwarzarbeit" festgeschriebene Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt sowie die Verbesserung der freiwilligen Pensionsversicherung bei Pflege naher Angehöriger. Weiters werden Redaktionsversehen im Rahmen der Beschlussfassung des 3. SRÄG 2006 und der 3. APG-Novelle beseitigt.
Folgende Änderungen sind hervorzuheben:
1. Erweiterung des zur Inanspruchnahme der Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung berechtigten Personenkreises um die teilversicherten Kindererzieher (In-Kraft-Treten: )
Kinderbetreuungsgeld gebührt bei der Inanspruchnahme durch einen Elternteil längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensmonates des Kindes. In dieser Zeit besteht eine Teilversicherung im Bereich der Krankenversi...