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ASoK 6, Juni 2007, Seite 239

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (SVÄG 2007)

Mag. Annemarie Masilko und Mag. Carina Milisits

Die Regierungsvorlage (93 BlgNR 23. GP) wurde am im Ministerrat beschlossen.

Maßnahmen sind u. a. die Anpassung des Angehörigenbegriffes im Bereich der Krankenversicherung, die Einbeziehung der Funktionäre nach dem Zahnärztekammergesetz in die Teilversicherung in der Unfallversicherung, die Neuregelung der elektronischen Abrechnung mit den Vertragspartnern, die Anpassung der Regelungen über die Fristen im Verfahren zur Aufnahme einer Arzneispezialität in den Erstattungskodex an die Vorgaben der Transparenz-Richtlinie 89/105/EWG sowie Änderungen im Bereich der bäuerlichen Unfallversicherung.

Folgende Änderungen sind hervorzuheben:

S. 2401. Anpassung des Angehörigenbegriffes im Bereich der Krankenversicherung (In-Kraft-Treten: )

Eine einmal erworbene Angehörigeneigenschaft von einer mit dem Versicherten nicht verwandten Person, die mit ihm seit mindestens zehn Monaten in Hausgemeinschaft lebt und mit ihm seit dieser Zeit den Haushalt führt, soll jedenfalls auch dann bestehen bleiben, wenn die mitversicherte Person - auf Grund von Krankheit, Gebrechen oder Pflegebedürftigkeit - nicht mehr in der Lage sein sollte, sich der Haushaltsführung, der Kindererziehung oder der Pflege des Versicherten z...

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